Winners of Europe’s top heritage awards 2025

European Commission and Europa Nostra announce the winners of Europe’s top heritage awards 2025

The European Commission and Europa Nostra have announced the 2025 winners of the European Heritage Awards / Europa Nostra Awards, which are co-funded by the Creative Europe Programme of the European Union. This year, Europe’s most prestigious awards for heritage go to 30 outstanding winners from 24 countries across the continent.

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Programmspartner Anmeldung – Tag des Denkmals am 28.09.2025

Liebe Programmpartner:innen,

der Tag des Denkmals am 28. September 2025 rückt näher: Heuer unter dem Motto „DENKMAL bewahren, DIGITAL erfahren“. Im Fokus stehen neue Möglichkeiten, Denkmale digital zu erfassen, und unser kulturelles Erbe erlebbar zu machen. Aber auch analoge Formate bereichern das Motto und präsentieren die Vielfalt unseres kulturellen Erbes.

Ab sofort ist die Anmeldung für Sie geöffnet! Unter partner.tagdesdenkmals.at können Sie sich als Programmpartner:in registrieren und Ihren Programmpunkt bis Anfang Juli 2025 einreichen. Nach Prüfung durch das Bundesdenkmalamt erhalten Sie eine Bestätigung und Ihr Beitrag wird offiziell auf unserer Website gelistet. Als fixe:r Programmpartner:in des Tag des Denkmals haben Sie zudem die Möglichkeit, bis zum 15. Juli 2025 kostenlos ein Werbemittelpaket zu bestellen. Infos dazu folgen via Mail nach der bestätigten Anmeldung Ihres Programmpunktes.

Wir freuen uns, wenn Sie den Tag des Denkmals 2025 mitgestalten und mit Ihrem Engagement zur Sichtbarkeit unseres kulturellen Erbes beitragen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team von Ketchum im Auftrag des Bundesdenkmalamtes gerne jederzeit unter der Adresse info@tagdesdenkmals.at zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr Tag des Denkmals-Team

Denkmalgespräch mit Georg Spiegelfeld-Schneeburg | 24. April 2025

Unser Vorstandsmitglied Dr. Georg Graf Spiegelfeld-Schneeburg ist als Gast bei dem Denkmalgespräch der Bundesdenkmalamt am 24. April 2025 um 18.00 Uhr.  Die Einladung ist hierunter und Anmeldungen ist direkt beim Link bis 20.04.2025 gebeten.

 

Das Bundesdenkmalamt ladet Sie zum nächsten Denkmalgespräch am Donnerstag ein!

Am 24. April 2025 um 18 Uhr begrüßen wir Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg im Ahnensaal, Bundesdenkmalamt, Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien.

Dr. Andreas Lehne führt das Gespräch mit einem Gast, der sich mit Leidenschaft privat und beruflich für die Denkmalpflege engagiert. Georg Spiegelfeld-Schneeburg spricht über die Verankerung von Baudenkmalen im Bewusstsein der Menschen und gibt Einblicke in seine Denkmalwerkstatt.

Entnehmen Sie die Details der Einladung hier und melden Sie sich bis zum 20. April 2025 unter folgendem Link an: ANMELDUNG

Der Ahnensaal ist barrierefrei über die Zehrgadenstiege im Schweizerhof (Durchgang zum Josefsplatz) erreichbar.

Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung angefertigte Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesdenkmalamtes verwendet werden.

Einladung zur Veranstaltungsreihe „KULTURERBE – Last und Leidenschaft“

Von: Aida SHAYEGANI <Aida.SHAYEGANI@donau-uni.ac.at

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang erhalten Sie die Einladung zur Veranstaltungsreihe „KULTURERBE – Last und Leidenschaft“ mit dem Thema „Risiko- und Katastrophenanalysen als Basis für nachhaltige Lebensabsicherung„. Sie sind herzlich eingeladen von Hon.Prof. Univ.Prof.Dr.phil.Dr.habil.rer.oec.Dr.h.c. Wolfgang Rohrbach, dem Präsidenten von Europa Nostra Austria am Mittwoch, der 11. September 2024, um 18:30 Uhr.

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Neues Denkmalschutzgesetz – Initiative Denkmalschutz

Presseaussendung: Neues Denkmalschutzgesetz ab 1.9. / viele Substanzverluste zu befürchten !!!

Sehr geehrte Damen und Herren der Medien,

Ihnen unsere heutige OTS-Presseaussendung zur Kenntnis (wird heute um 8:20 Uhr veröffentlicht, siehe: https://www.ots.at/pressemappe/6940/verein-initiative-denkmalschutz).

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!
Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) — Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als die Erhaltung unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

Links / weiterführende Infos

– Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz (19.12.2023): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231219_OTS0070/kulturerbe-denkmalschutzgesetznovelle-viel-zu-zahnlos-forderung-nach-wirkungsvollem-schutz-gefaehrdeter-kulturgueter-in-oesterreich

– Die umfassende Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Denkmalschutzgesetznovelle (28.12.2023): https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/oesterreich-stellungnahme-denkmalschutznovelle-2024/

– Das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184&FassungVom=2024-09-01

– Das alte Denkmalschutzgesetz (gültig bis 31.8.): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184&FassungVom=2024-08-31

– Die Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“): https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Granada

– Die Denkmalschutzgesetznovelle im Parlament: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2463

– Unsere parlamentarische Bürgerinitiative „Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64

 

— Initiative DenkmalschutzVerein für den Schutz bedrohter Kulturgüterwww.initiative-denkmalschutz.at Fuchsthallergasse

11/51090 Wien / ViennaÖsterreich / Austria

tel.: +43 (0)1 310 22 94mobil: +43 (0)699 1024 4216email: office@idms.atZVR-Nr.: 049832110

2024 WINNERS OF EUROPE’S TOP HERITAGE AWARDS

2024 WINNERS OF EUROPE’S TOP HERITAGE AWARDS ANNOUNCED BY THE EUROPEAN COMMISSION AND EUROPA NOSTRA

Brussels / The Hague, 30 May 2024

The European Commission and Europa Nostra today announced the 2024 winners of the European Heritage Awards / Europa Nostra Awards, co-funded by the Creative Europe programme of the European Union. This year, Europe’s most prestigious awards for heritage go to 26 outstanding winners from 18 countries across the continent. Full details here.

Denkmalschutzmedaille 2024

Vorschläge bis 15. Juni 2024 einreichen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten hiermit informieren, dass noch bis 15. Juni 2024 Vorschläge für die Denkmalschutzmedaille 2024 eingereicht werden können.

In diesem Jahr wird die Denkmalschutzmedaille 2024 wieder an Personen verliehen, die sich in besonderer Weise um Denkmalschutz und Denkmalpflege verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt an einzelne oder in Initiativen und andere in Gruppen zusammengeschlossene Personen, die sich persönlichen für die Erhaltung von Denkmalen eingesetzt haben. Dieser Einsatz kann wissenschaftlicher, finanzieller, organisatorischer oder sonstiger Art sein.

In diesem Jahr wird besonderes Augenmerk auf die Verbindung von traditionellem Handwerk und vorbildlicher Restaurierungen gelegt. Unter dem Motto HAND//WERK gedacht+gemacht sollen Handwerk und Restaurierung als Grundlagen nachhaltigen denkmalpflegerischen Denkens und Tuns hervorgehoben werden. Der Stellenwert des Handwerks soll aus den Perspektiven Regionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit präsentiert werden. Denn ohne die Qualifikation der Expertinnen und Experten aus den Bereichen Handwerk und Restaurierung würde die individuelle Baudenkmalpflege nicht funktionieren.

Die Vergabe der Denkmalschutzmedaille soll diese Botschaft transportieren, bekannte und weniger bekannte Denkmale aus unterschiedlichen Regionen und die Menschen dahinter vor den Vorhang holen.

Die Vorschläge müssen mittels des Formulars Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024  zusammen mit mindestens fünf aussagekräftigen Abbildungen bis spätestens 15. Juni 2024 an medaille@bda.gv.at gesendet werden. Details und Voraussetzungen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Information Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024 oder unserer Website.

 Die Verleihung findet im Oktober 2024 in Bad Ischl statt.

Mit besten Grüßen,
Dr. Christoph Bazil

Bundesdenkmalamt

Dr. Christoph Bazil

Präsident

+43 1 534 15-850 100

Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien, Österreich

praesidium@bda.gv.at

bda.gv.at