Eine Nachricht von Initiative Denkmalschutz
Liebe Freunde der Initiative Denkmalschutz,
gerade entdeckt: Willhaben-Inserat „Denkmalgeschützte Stuckdecke“ zu verschenken !!!
Hier Link zum Inserat bzw. als Screenshot anbei:
Ich vermute, dass es sich hierbei um die Stuckdecke vom Stadtplatz 11 in Klosterneuburg handelt (Indizien: Kontaktadresse gleich daneben:
Stadtplatz 13 sowie Eintrag in der Denkmalliste als denkmalgeschützt nur die „Stuckdecke“, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Klosterneuburg).
Ich habe den Grundbuchauszug und den BDA-Unterschutzstellungsbescheid ausgehoben. Der Bescheid datiert aus dem Jahr 1968 und war eine Not-Unterschutzstellung („Gefahr im Verzug“). Der Bescheid ist sehr schlecht zu lesen, wenn man sich konzentriert jedoch alle Wörter lesbar.
Wobei die Unterschutzstellung erfolgte nicht 2016, wie hier in der Wikipedia-Denkmalliste angegeben, sondern bereits 1968 (siehe BDA-Bescheid anbei). Bis 1978 war eine grundbücherliche Eintragung meines Wissens nach nicht verpflichtend bei Unterschutzstellung, sodass offenbar erst 2016 der Bescheid im Grundbuch eingetragen wurde.
Also wer Interesse hat, sich die Stuckdecke schenken zu lassen möge Kontakt aufnehmen,
lg
Markus Landerer
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