Frühlings Newsletter 2022

 

Europäischer Grüner Deal

Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt. Mit dem europäischen Grünen Deal will die Europäische Kommission daher den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen. Europa soll zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Auf diese Herausforderung müssen alle Wirtschaftszweige der EU vorbereitet und auf einen Weg geführt werden, ihre Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die Sanierung von Gebäuden für einen grüneren Lebensstil ist dabei eine der geplanten Maßnahmen. Da dies zu großen Problemen bei historischen Gebäuden führen würde, haben wir uns sowohl an Dr. Angelika Winzig als auch an Dr. Othmar Karas vom Europäischen Parlament gewandt mit der Bitte um Unterstützung, dass für diese Gebäude eine Ausnahme gemacht wird. 

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Kulturelles Erbe und der Grüne Deal

Fachgesprächsrunde zu den Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Alexander Kottulinsky, Christoph Bazil, Alfonso Pallavicini © Verein Historische Gebäude Österreich

 

Der Präsident des Vereins Historische Gebäude Österreich (VHGÖ), Alexander Graf Kottulinsky, lud am 23. März 2022 zu einem Round-Table-Gespräch ein. Es trafen sich der Präsident der European Historic Houses Association (EHHA), Alfonso Altgraf Pallavicini, der Präsident des Österreichischen Bundesdenkmalamtes (BDA), Dr. Christoph Bazil, sowie die stellvertretende Leiterin der Abteilung für Architektur und Bautechnik, ebenfalls BDA, Dipl.-Ing. Hanna Antje Liebich. Ziel des Gespräches war ein Informationsaustausch zu den Problemen, die die Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit sich bringen.

Dank des Naheverhältnisses zum Präsidenten der EHHA und dank des regen Kontaktes mit diesem betont Alexander Kottulinsky einmal mehr, wie wichtig es ist, dass die von Alfonso Pallavicini in Brüssel verfolgten internationalen Themen auch auf nationaler Ebene wahrgenommen werden und entsprechender politischer Druck ausgeübt wird. Kottulinsky selbst nimmt dahingehend seit einiger Zeit immer wieder ein „Kommunikationsdefizit zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten“ wahr. Eine Intensivierung von Kontakten zwischen Brüssel und Wien ist für ihn fortlaufend ein Anliegen. Besonders wichtig ist ihm auch der gute Kontakt zum Präsidenten des Bundesdenkmalamtes, der seinerseits aufgrund seines beruflichen Werdeganges einen Draht zum entsprechenden Ministerium hat.

In der Lobbying-Tätigkeit sieht Alfonso Pallavicini, gebürtiger Österreicher und seit 2018 EHHA-Präsident, eine seiner wichtigsten Aufgaben: die Länder darauf aufmerksam zu machen, was von Brüssel kommen wird. Denn oftmals ist nicht verständlich, was von der Kommission ausgedacht bzw. dann zwischen dieser, dem Parlament sowie dem Council of Ministers verhandelt und danach beschlossen wird. Die Länder haben häufig keinerlei Kenntnis davon, dass dies in 4–5 Jahren in Kraft treten wird und dass es für sie dann kaum mehr etwas zu verhandeln gibt. Eine der aktuellen Direktiven, die Einfluss auf Gebäude hat, ist das „Energy Performance of Buildings Directive“-Projekt (EPBD). Innerhalb dieser wird jetzt eine neue Direktive verhandelt; sie geht, bevor sie als Gesetz verhandelt wird, gerade durch den Ministerrat und das Parlament, und die EHHA hat es geschafft, diese Version auf Officially Protected Buildings auszuweiten. Die erweiterte Definition betrifft nun nicht mehr nur denkmalgeschützte Gebäude, sondern auch andere, ebenfalls erhaltenswerte Objekte, wie z. B. Fachwerkhäuser oder alpine Bauten. Die Definition möglichst weit zu halten ist insofern sehr wichtig, als im Unterschied zu den bisherigen Direktiven bei den Officially Protected Buildings die Entscheidungsfreiheit nun bei den Mitgliedsländern liegt.

Das bedeutet: In der ursprünglichen Direktive, die jetzt vom Tisch ist, durften mit F und G bewertete Häuser – das sind Altbauten mit einem Verbrauchswert von 150–300 kWh – weder vermietet noch verkauft oder bewohnt werden. Diese Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz dürfen nun für historische Häuser nicht angewendet werden.

Das Bundesdenkmalamt muss sich also insofern damit beschäftigen, als die Energie-Rahmenbedingungen ja nicht mehr zum Denkmalschutzgesetz passen. Ein 200-kW-Level ist bei den Denkmälern zu schaffen. Aber eine neue Skala wird kommen, in der es genau um die schlechtesten 10 Prozent geht – und das ist „ein großes Problem, denn es könnten dann 100 Prozent der Denkmäler betroffen sein“, erläutert Dr. Bazil.

Pallavicini reflektiert dazu, dass es so sein wird, dass der gesamte Immobilienmarkt in Österreich herangenommen und energiemäßig in 15-%-Skalen eingeteilt werden wird. Bauernhäuser wären dann z. B. zwischen F und G angesiedelt, nicht einfach beheizbare Schlösser sicherlich zwischen F oder G. Drei Möglichkeiten gäbe es: Außen verkleiden, bessere Fenster einbauen oder Photovoltaikanlagen auf Dächern errichten. Alle diese Optionen sind nicht machbar, daher sind die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz für diese Bauten nicht anzuwenden. Genau das wurde von European Historic Houses durchgesetzt.

Dass sich ein Einspruch immer auszahlt, erläutert Alexander Kottulinsky am Beispiel seiner Heimatgemeinde anhand einer neuen Raumordnung in der Steiermark. Diese sieht vor, eine Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe einzuheben. Es ist ihm gelungen, auf Politiker so weit einzuwirken, dass historische, unter Denkmalschutz stehende und ohnehin schlechter zu vermietende Objekte davon ausgenommen werden.

„So einen Einspruch muss es eben auch Richtung Brüssel geben“, empfiehlt Alfonso Pallavicini hinsichtlich der erwähnten Direktive, sollte diese wie ursprünglich geplant herauskommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, „auf die entsprechenden österreichischen Abgeordneten im Ministeramt und im Parlament in Brüssel einzuwirken und großen Druck auf sie auszuüben“, damit diese ein Veto einlegen, bevor die Direktive endgültig verabschiedet wird. Entsprechende Schreiben des Vereins Historische Gebäude Österreich gingen übrigens schon im Jänner an die EU-Parlamentarier Dr. Othmar Karas und Dr. Angelika Winzig.

Für Dr. Bazil ist angesichts der Schwierigkeiten aufgrund der oft undurchschaubaren vielschichtigen Prozesse und Interessen in Brüssel so ein Vorgehen wichtig. Das BDA hat aus diesem Grund das Klimaschutzministerium, das – und dies bestätigt auch Dipl.-Ing. Liebich anhand einiger Beispiele – „sehr kooperativ und offen agiert“, nun konkret in die Veröffentlichung neuer Standards für die Energieeffizienz von Baudenkmalen eingebunden.

Am 12. Mai 2022 soll dazu ein gemeinsames Fachgespräch Denkmalschutz = Klimaschutz in Mauerbach stattfinden, das der Vizekanzler eröffnen wird. Das BDA hat hinsichtlich der Problematik, welche die neuen Richtlinien mit sich bringen, im grünen Abgeordneten und Vorsitzenden des Energieausschusses im österreichischen Parlament, Mag. Lukas Hammer, einen offenen Gesprächspartner. Ein dahingehendes gemeinsames Engagement von Behörden wie dem BDA oder dem VHGÖ hält Alexander Kottulinsky für wichtig, betont aber einmal mehr, dass es „letztendlich der Politiker ist, der in Brüssel ein Veto einlegen muss“. Für Alfonso Pallavicini liegt es also an den Ländern, seinen Abgeordneten im Energieausschuss ITRE (Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie) des EU-Parlaments – Österreich wird hierbei von fünf Abgeordneten vertreten – entsprechende Instruktionen hinsichtlich kommender Verhandlungen zu geben. „Hier soll und darf nichts versäumt werden!“ Dass die Schreiben an Karas und Winzig bis jetzt unbeantwortet geblieben sind, ist für Alexander Kottulinsky bedauerlich. Wichtig ist daher, nochmals einen Brief gemeinsam mit der Initiative.DENKmal.KULTUR zu verfassen. Dr. Bazil will dies auf Beamtenebene spielen, denn die Zusage des Vizekanzlers hat eine gewisse Aufmerksamkeit hervorgerufen.

Entscheidend ist auch der länderübergreifende Kontakt, insbesondere zu den größeren EU-Ländern. Wichtig ist es, die Beamten auf „das große Paket, das von Brüssel kommen wird“, im Vorhinein aufmerksam zu machen, und für Alexander Kottulinsky wäre eine zentrale Information seitens der EHHA als Richtlinie für entsprechende Briefe an die zuständigen Beamten eine große Hilfe. Dass der dahingehende Kampf nicht kompliziert und das Target klar ist, davon ist Alfonso Pallavicini überzeugt. Man müsse es jetzt mit allen Ländern schaffen, die Abwicklung so, wie sie von European Historic Houses vorgeschlagen wird, durchzubringen.

Dipl.-Ing. Liebich berichtet von häufigeren Rahmenbedingungen, die jenseits des Denkmalschutzgesetzes abzugleichen sind, sowie von Gesprächen mit dem Österreichischen Institut für Baurichtlinien (OIB) hinsichtlich der neu zu formulierenden Long-Term Renovation Strategies (LTRS). Dass Prozesse, verstärkt durch die Pandemie, „unbeachtet einfach passieren“, erläutert Dr. Bazil anhand der neu zu handhabenden Verordnung hinsichtlich der Bekämpfung des Holzwurms. Solche Dynamiken können auch in nicht beachteten Bereichen passieren, daher ist es „angesichts des Normen- und Ausschussdschungels seitens der EU umso wichtiger, so wie in diesem heutigen Fachgespräch die Notwendigkeit von Ausnahmen für das kulturelle, von besonderen Anforderungen geprägte Erbe zu berücksichtigen“.

Abgesehen von der Ressourcenerhaltung ist auch beim Klimaschutz die Erhaltung der bestehenden Substanz „ein wesentlicher und positiver Faktor“. Alte Häuser und Burgen mit vielleicht 500-jähriger Geschichte, aus Stein und Holz gebaut, kamen mit Materialien aus der Nähe aus. Zement und Stahl, womöglich aus China, sind die heutigen Zutaten für moderne, vielleicht auf gerade einmal 50 Jahre Haltbarkeit ausgelegte Häuser.

„Treibhausgas und Transport sprechen natürlich massiv für den Erhalt alter Bauten“, bekräftigt Pallavicini und zitiert die pragmatische Situation in England, das keine EU-Gesetze mehr hat: Bauten von vor 1920 haben eine Ausnahme, die die Eigentümer/-innen verpflichtet, alle paar Jahre Energieinvestments zu tätigen. Dies hat zur Folge, dass Fenster und Türen gedämmt und evtl. neue Heizungen installiert werden. In der EU muss jetzt aber alles binnen 8 Jahren erledigt werden, was verrückt ist. Die EHHA verlangt daher, dass die Officially Protected Buildings vom Energiepass ausgenommen werden.

Es gibt aber auch eine Eigentümerseite, die viel mehr im Klimaschutz tun möchte, z. B. mit einer Photovoltaikanlage. Für das BDA gilt es, „alle Seiten unter einen Hut zu bringen“, erläutert Dr. Bazil, und Dipl.-Ing. Liebich ergänzt, dass, „sofern es am Denkmal gestalterisch möglich und integrierbar ist, dies sowieso gemacht wird“. Grundsätzlich kämpft man aber um die Erhaltung historischer Dachflächen, die zusammen mit den Fassaden altern sollen. In Österreich wären Kompensationsflächen, bspw. an Hallendächern, für den Ortsbildschutz sinnvoll, anstatt PV-Ziegel, z. B. von Tesla, mühsam auf den historischen Dächern anzubringen.

Zum Schluss sind sich alle Gesprächsteilnehmer/-innen einig, wie wichtig die Baudenkmäler für Österreich sind. „Gerade der Kultur und der Landschaft wegen kommen die Leute, und alles, was sie hier sehen, ist Kulturgut.“ Gäbe es keine Bauernhäuser, Schlösser etc., würde eine wichtige Tourismuseinnahmequelle wegfallen, und im Zuge dessen gäbe es kein Hotel, kein Restaurant, kein Geschäft. Daher schlägt Alfonso Pallavicini vor, hier beim wirtschaftlichen Aspekt bei den Politikern anzusetzen. „Denn wenn diese uns mit der Durchsetzung der geplanten EPBD bekämpfen wollen, bekämpfen sie auch die Arbeitsplätze.“

Save the date TAG DES DENKMALS

Der Tag des Denkmals wird heuter am 25. September 2022 stattfinden.

……hier ist der Link zum Bundesdenkmalamt 

Das Huthaus am Knappenberg – Ein Bergbaudenkmal an der Rax wurde restauriert

 Therese Backhausen

©-Fam. Haberfellner
©-Fam. Haberfellner

Der Bergbau gehört neben der Metallverarbeitung und dem Mühlenwesen zu den ältesten Wirtschaftszweigen der Menschheit. Die prähistorische Kupfergewinnung im südöstlichen Niederösterreich ist schon lange bekannt und durch archäologische Grabungen belegt. Zu den Fundplätzen gehört auch Kleinau in der Gemeinde Reichenau an der Rax, wo Kupfer und Eisen sowie in kleineren Mengen Silber und Gold abgebaut wurden. Der Ort am Knappenberg erlebte seine Blütezeit von 1750 bis zur Stilllegung im Jahr 1899. Aus dieser Zeit ist noch ein Huthaus, das zentrale Verwaltungsgebäude eines Bergwerks, erhalten. Im Einsatz für die Bewahrung der Vergangenheit erwarben Mag. Caroline und Michael Haberfellner im Jahr 2013 das denkmalgeschützte Gebäude, restaurierten es mit großem Engagement in den letzten Jahren und brachten es so nah wie möglich an seinen ursprünglichen Zustand heran.

Das im Jahr 1776 durch das Stift Neuberg an der Mürz – ihm wurde mit dem ausgehenden 17. Jh. das Privileg des Erzabbaues erteilt[1] – erbaute Huthaus, in exponierter Lage weitab des Ortsverbandes unmittelbar an den Stollen liegend, kann Geschichten erzählen: Formal war es ein Gebäude, in dem Dinge verwahrt und bewacht (also „behütet“) wurden. Tatsächlich war es aber weitaus mehr: ein Gebetsraum für die Bergleute, ein Lagerraum für Kleider und Werkzeuge sowie Materiallager, Küche, Werkstatt und Wohnung für den Hutmann in einem. Bis zur Einstellung des Bergbaues wurde es auch als solches verwendet. Im Erdgeschoß befanden sich Büro und Unterkunft des Hutmannes sowie die Geräteräume, im 1. Stock die Betstube sowie Aufenthaltsräume, und unter dem Dach schliefen die Knappen in winzigen Kammern.

Das Huthaus ist ein auf einem rechteckigen Grundriss errichteter, zweigeschossiger Bau aus typischem Bruchsteinmauerwerk mit senkrechter Bretterverschalung der Giebeldreiecke, Krüppelwalmdach mit Schindeldeckung und einem repräsentativen Glockentürmchen, dessen Glocke einst die Arbeitsschichten einläutete, als Dachreiter in Giebelnähe. Aufgrund dieser Besonderheit ist der Bau auch unter dem Namen „Glockenhaus“ bekannt. Dies dürfte im Jahre 1912 Egon Schiele so sehr beeindruckt haben, dass er, als er sich mit seinem väterlichen Freund und Förderer Carl Reininghaus in der Gegend aufhielt, davon ein Aquarell anfertigte, in dem er mit wenigen Strichen das Haus charakterisierte. Beschränkte sich Schiele auch hier – wie meist in seinen Architekturdarstellungen – auf eine nicht so wirklichkeitsgetreue Wiedergabe? Denn bemerkenswert ist, dass auf diesem historischen Dokument die Giebelverbretterung zu fehlen scheint.

Erfreulich ist, dass in all den Jahrzehnten die Substanz des Gebäudes, von dem bekannt ist, dass die Gemeinde es im Jahr 1955 an private Hände verkaufte, durch keine gravierenden Umbauten verändert wurde. Im Übereinkommen mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung für Kunst und Kultur der Niederösterreichischen Landesregierung war das Ziel der Restaurierung der Substanzerhalt unter Wiederherstellung seines ursprünglichen Gesamtbildes, ohne die Erfordernisse der Nutzung als Wohnhaus zu beeinträchtigen. Aufgrund der guten Grundsubstanz waren keine gravierenden baulichen Maßnahmen notwendig. Im Inneren wurden kleinere Reparaturen vorgenommen, die Laminatböden entfernt und der für diese Bauten typische Bretterboden wiederhergestellt bzw. Fehlstellen oder morsche Teile erneuert. Die gemauerten historischen Öfen blieben erhalten, die zentrale Wärmeversorgung übernimmt heute aber eine moderne Pelletheizung.

Zu den größten baulichen Maßnahmen zählten die vom Restaurator gut dokumentierte Wiederherstellung der ursprünglich steinsichtigen Fassade, die bis dato mit einer weißen Dispersionsfarbe gestrichen war, sowie die Erneuerung des Daches. Dabei wurde das Fichtenbretterdach in Anlehnung an die originalen Gegebenheiten durch handgespaltene Lärchenschindeln ersetzt. Giebelbretter, Eingangstüren und Teile der Fenster wurden ebenfalls erneuert.

In den letzten Jahren ist mit den andauernden Sanierungsmaßnahmen aus dem historischen Kleinod an der Rax ein Zuhause mit einer eigenen Atmosphäre und Liebe zum Detail entstanden. Für die Familie ist es ein Wochenend- und Freizeitrefugium, für Caroline Haberfellner als diplomierte Kräuterpädagogin der ideale Ort für ihre Kräuterspaziergänge und Workshops, in denen sie ihr Wissen über die vielseitige Anwendung der Wildkräuter vermitteln kann.

Quellen:

https://www.huthaus-rax.at

https://www.noe-gestalten.at

Huthaus am Knappenberg, Manuskript zusammengestellt von Caroline und Michael Haberfellner

[1] K. A. Redlich, Der Eisensteinbergbau der Umgebung von Payerbach-Reichenau (Niederösterreich), Separatdruck aus dem Berg- und hüttenmännischen Jahrbuch der K.K. Montanistischen Hochschulen zu Leoben und Příbram, Leoben 1907, S. 6, https://opac.geologie.ac.at

„Zweitwohnsitz“ – Das Haus Kiesling, ein außergewöhnlicher Bau im nördlichen Waldviertel, ist wiederbelebt

Therese Backhausen

© Valerie Eccli
© Valerie Eccli

Im kleinen, von Abwanderung betroffenen Unterthürnau in der Gemeinde Drosendorf ist das imposante, gegen Mitte der 1930er-Jahre vom Wiener Stadtarchitekten Erich Franz Leischner für den Müllermeister Karl Kiesling konzipierte Einfamilienhaus eine architektonische und unerwartete Besonderheit von großer Qualität. Es zählt im Waldviertel zu den wichtigsten Gebäuden jener Zeit. Vor neun Jahren erwarb der Unternehmer Thomas Eccli das Anwesen und adaptierte es mit stilbewusster Hand und Bedacht in einer Weise, dass die Grundsubstanz unverändert blieb. Er schuf ein Refugium für jene, die Ruhe und Entschleunigung suchen, im wahrsten Sinne des Wortes einen „Zweitwohnsitz“ im scheinbar nur mehr von Nebenwohnsitzen geprägten Ort.

 Das Haus Kiesling entstand anstelle eines Bauernhofes innerhalb des Geländes der großen Mühlenanlage. Zu dieser Zeit war Leischner im Baugeschehen Wiens kein Unbekannter, realisierte er doch als beamteter Baurat und Architekt des Wiener Stadtbauamtes, wo Karl Ehn, der Schöpfer des Karl-Marx-Hofes, zu seinen Kollegen zählte, zahlreiche Projekte: Geschäfts- und Gemeindebauten, Bäder, Brücken, Garagen, Infrastrukturbauten etc. Der Robert-Blum-Hof zum Beispiel, das Kongressbad und auch eines der innovativsten Verkehrsbauprojekte der Zwischenkriegszeit, das Straßenbaudenkmal Wiener Höhenstraße, zeugen davon. Als freischaffender Architekt schuf er zahlreiche Privatbauten. Und wohl aufgrund einer Bekanntschaft zwischen dem wohlhabenden Bauherrn und dem Architekten – Leischner verbrachte seine Sommerfrischen in Drosendorf – eben auch das Haus Kiesling.

Die Gesamterscheinung des markanten Gebäudes ist geprägt von der charakteristischen formalen Vereinfachung der Zwischenkriegsarchitektur mit expressionistischen Formanklängen, erinnert aber auch an die stilprägende Bausprache des Wiener Gemeindebaus jener Zeit. Damit hebt es sich deutlich von den Häusern der Umgebung ab. Straßenseitig ist die Fassade geschlossen gestaltet, einzig die Sockelzone ist mittels grob behauener Steinplatten gemustert. Auch wenn die Fenster die kühne Kurvatur der Mauer und des Daches mittragen und witzige Zitate wie „Mehlwurm“ und „Bubenkopf“ auf das Müllergewerbe hinweisen, denkt man hier prima vista an einen festungsartigen Komplex. Hofseitig allerdings ist der Bau plastisch strukturiert: Er öffnet sich mittels spitzer Giebel, Dachgaupen, Terrassen und Laubengang bis hin zu einer dynamisch gestaffelten Abstufung der eckigen und runden nordöstlichen Gebäudeteile. Auch die Dachlandschaft mit den Satteldächern, den flach geneigten Dächern und Rundungen könnte unterschiedlicher nicht sein. Dies erzeugt eine reizvolle Spannung, die sich gleichfalls in der Wahl der Materialien niederschlägt. Der Architekt setzt auf Kontrast zwischen Regionalität und Urbanismus, d. h. grobe Steinplatten und Quader aus Unterthürnauer Marmor sowie plane Mauerflächen mit glatt in den Putz eingeschnittenen Fenstern; ansonsten verzichtete er auf Ornamentalität. Reduktion und Einfachheit sind Mittel, die Formen und Materialien für sich sprechen zu lassen. Ein besonderes Charakteristikum ist das nördlich aus dem Bau ragende, turmartige Gebilde mit Aussichtsterrasse, das formal nicht zuletzt auch wegen der Fenstergestaltung große Ähnlichkeit mit den aus der Zeit gefallenen Silotürmen der Lagerhäuser hat, wie sie manch niederösterreichische Landschaft prägen. Oder ist der Turm etwa im Sinne einer mittelalterlichen Romantik als bewusst demonstriertes Element herangezogen, um den Status seiner Bewohner zu betonen?

Leischner hat nicht nur das Haus gebaut, er hat es auch eingerichtet und die Möblierung, die großteils heute noch unverändert erhalten ist, in das Gesamtkonzept einbezogen. Waschbecken samt Armaturen, Türen und Fenster sowie die Holzstiege wurden bis ins Detail durchdacht gestaltet.

Wie nun die Wohnhausanlage einerseits fachgerecht restauriert, andererseits an heutige Erfordernisse angepasst werden kann, war Gegenstand der Überlegungen der Familie Eccli. Am Ende der Projektentwicklung steht nunmehr ein Haus mit dem prägnanten Namen „Zweitwohnsitz“, eine Mischung aus Hotel, Frühstückspension und Airbnb. Aufgrund des guten Erhaltungszustandes des Baus waren keine großen Renovierungsmaßnahmen notwendig. Zu den größten baulichen Adaptierungen zählen die Niederlegung und Neuaufstellung einer Wohnzimmerwand sowie die Errichtung von Bädern in den Zimmern der vielen Familienmitglieder, die sich regelrecht anboten, darin Gästezimmer von gediegen schlichter Präsenz zu installieren. Ansonsten wurde das Haus innen neu verputzt, alle Böden wurden saniert, gereinigt und geölt, die vollständig erhaltenen alten Glasscheiben herausgenommen, geputzt und wieder eingesetzt, alle vorhandenen Gerätschaften vom Backofen bis zur Wurstmaschine wieder instandgesetzt und sämtliche Installationen sowie die Elektrizität erneuert. Ein nachhaltiges Heizungssystem mit Holzpellets – es wurde der Kessel getauscht – zählt zu den bedeutendsten Investitionen. Dabei wurde die historische Druckluftheizung, vergleichbar mit jener von Schloss Schönbrunn oder des Kunsthistorischen Museums, belassen. Ein stündlicher Luftaustausch sorgt für ein permanent gutes Raumklima.

Ein großer Community-Tisch in der geräumigen Küche lädt Gäste verschiedener Herkunft ein, Platz zu nehmen, um sich beim gemeinsamen Frühstück zusammenzufinden. Der Hausherr berichtet, dass dieses Konzept des zwanglosen Sich-Zusammensetzens gut angenommen wird.

Die Familie Eccli etablierte – ohne zu ahnen, dass der Trend zum zweiten Wohnsitz in Pandemiezeiten eine solch große Bedeutung gewinnen würde – mit der Benennung ihres Hauses einen „Zweitwohnsitz“, der einen Mehrwert in zweierlei Hinsicht darstellt: für den sich aufs Land sehnenden Städter genauso wie für das ausgestorbene Unterthürnau, dem sich zumindest temporär eine Chance auf Belebung bietet.

Quellen:

Erich Bernard, Barbara Feller, Karl Peyrer-Heimstätt, Erich Franz Leischner und das Wiener Stadtbauamt, Bericht für die Österreichische Nationalbank, Wien 1998

Thomas Jorda in: Entlang der Grenze, Barriere und Übergang, S. 167 f, Wien 2009

Architekturlandschaft Niederösterreich/Waldviertel, Architektur-Reiseführer, Wien-New York 2011

https://www.zweitwohnsitz.co.at

Arbeitskreis Bestandsaufnahme kostbare Luster in Österreich

Peter Rath bittet um Meldung an sein Mail  archiv@lobmeyr.at , wenn sein Projekt „Arbeitskreis Bestandsaufnahme kostbare Luster in Österreich“, das er mit dem Präsidenten Dr. Bazil und dem Bundesdenkmalamt auf die Beine stellt, interessiert. Ein nächstes Treffen ist noch vor den Sommerferien geplant.

Mit Ihrer Zusage geben Sie Herrn Rath die Erlaubnis, Ihre Mailadresse an das Bundesdenkmalamt weiterzugeben, damit Sie dann rechtzeitig von diesem die Einladungen erhalten.

Die Onlineplattform CASTELLETTO stellt sich vor

Nikolaus Lobkowicz ist einer der Gründer der Plattform CASTELLETO, eines internationalen Online-Marktplatzes für Veranstaltungen jeder Art in Burgen und Schlössern.

Informieren Sie sich bitte hier……..

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die diesjährigen Haydn Tage im Schloss Rohrau am 25. und 26. Juni 2022 stattfinden.

Zum Programm bitte hier klicken

Buchempfehlung

Die Rotunde
Ein verschwundenes Wiener Wahrzeichen – Von der Weltausstellung 1873 bis zum Brand 1937

Von Mattthias Marschik und Michaela Pfundner

Die pompöse Rotunde im Wiener Prater, errichtet anlässlich der Wiener Weltausstellung von 1873, sollte eigentlich nur für diese Veranstaltung dienen. Doch das durch den Börsenkrach und eine Choleraepidemie desaströse Ende der Weltausstellung ließ nicht einmal genügend Geld für den Abriss übrig. So reihte sich die Rotunde unter die zahlreichen Wiener Provisorien ein, denen eine lange und erfolgreiche Existenz beschert war.

Doch die Rotunde erfüllt noch ein weiteres Wiener Klischee: Als Mischung aus technischer Höchstleistung und handwerklichem „Pfusch“ errichtet, wurde sie meist mit Spott und Häme bedacht. Angekündigt als „achtes Weltwunder“, degradierte die Wiener Bevölkerung das Bauwerk zum „Gugelhupf“ und zur „Käseglocke“. Und dennoch: Über 60 Jahre lang beherbergte die Rotunde spektakuläre Ausstellungen, bewunderte Zirkusvorführungen, attraktive Sportevents und Musikaufführungen. Zum Wiener Wahrzeichen wurde die Rotunde, auch das ist ein Teil ihres Wiener Schicksals, erst nach der Katastrophe vom September 1937, als das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrannte.

Matthias Marschik und Michaela Pfundner haben in zahlreichen Archiven nach seltenen Bilddokumenten der wechselvollen Geschichte dieses beeindruckenden Gebäudes gesucht. Das Buch präsentiert das Ergebnis ihrer Recherchen und bietet eine wertvolle Dokumentation dieses verschwundenen Wiener Wahrzeichens.

128 Seiten mit zahlreichen Abbildungen
Hardcover
ISBN 978-3-9504937-4-0